Wir über uns
AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
  1. Wir erklären jedem Mandanten: Wir vertreten Ihre Interessen und Sie können sich stets auf unsere Unabhängigkeit verlassen. Für Sie vereinen wir die Dienstleistungen unserer Geschäftsfelder unter einem Dach. Wir sind Ihr kompetenter und unabhängiger Gesprächspartner. Sie können mit uns sowohl Ihre persönliche Strategie als auch sehr gute Vertragspartner für die jeweiligen Bereiche finden.

  2. Wir erklären jedem Versicherungs-, Anlage- und Kreditunternehmen: Da wir uns einseitig als "Makler des Mandanten" verstehen, können wir Ihre Interessen nur nachrangig berücksichtigen.

  3. Unsere Haupttätigkeit ist der gewerbsmäßige Nachweis bzw. die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsverträgen sowie Immobilien gegen eine Erfolgsvergütung auf der Grundlage der
    §§ 93 ff. HGB.

    Als eigenständige Nebentätigkeit können wir jederzeit bestimmte Leistungen (insbesondere Prüfungen, Analysen und Vergleiche) im Rahmen des Maklervertrages erst nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine erfolgsunabhängige Dienstleistungsvergütung erbringen. Es gelten die Bestimmungen über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) und nachfolgend die über die entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB). Unerlaubte Rechts- und Steuerberatung betreiben wir nicht; ggf. lassen wir solche Fragen für Sie durch einen Anwalt bzw. Steuerberater klären.

  4. Für folgende Geschäftsfelder gilt ergänzend:
    1. Im Bereich der Wirtschaftsberatung erbringen wir unsere Leistungen nach schriftlicher Beauftragung und gegen eine Dienstleistungsvergütung. Es gelten die Bestimmungen über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) und nachfolgend die über die entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB).
    2. Im Bereich der Personalvermittlung erbringen wir unsere Leistungen zur Personalbeschaffung nach schriftlicher Beauftragung und gegen eine erfolgsorientierte Vergütung durch den Arbeitgeber. Wir erheben keine Vermittlungsgebühren zu Lasten des Arbeitnehmers.


  5. Für Sie als Mandant gilt ergänzend:
    1. Wir stellen Ihnen unseren Betrieb bereit und führen Ihre Vertragsakten. Auf Ihren jeweiligen Wunsch hin prüfen wir einmal jährlich mit Ihnen Ihre bestehenden Verträge; bitte kommen Sie auf uns zu, wann immer Sie es wünschen. Darüber hinaus werden wir dann aktiv tätig, wenn wir es im Einzelfall mit Ihnen vereinbaren.
    2. Bestehende Maklerverträge, Dienstleistungsverträge und Personalvermittlungsverträge sind beiderseits schriftlich kündbar, und zwar mit Vierteljahresfrist zum jeweiligen Kalenderjahresende.
    3. In reinen Verwaltungsangelegenheiten begrenzen wir unsere Post-Empfangsvollmacht Dritten gegenüber grundsätzlich auf Durchschläge/Kopien.
    4. Wir erfüllen unsere Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Für wider Erwarten eintretende Schädigungen haben wir durch entsprechenden Versicherungsschutz vorgesorgt. Etwaige Schadenersatzansprüche sind für Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf den Betrag von EUR 1.000.000,-- beschränkt.
      Ansprüche aus dem Maklervertrag verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Maklervertrages. Für EDV-Berechnungen haften wir nicht, da wir die Programme nicht selbst erstellt haben.
    5. Im Versicherungsbereich verpflichten wir uns auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis von privaten Versicherungsunternehmen mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland. Darüber hinausgehende Prüfungen, Analysen und Vergleiche sind einzelvertraglich gemäß Ziffer 3 möglich. Das gilt auch für Direktversicherer bzw. Versicherer, die an uns keine Erfolgsvergütung bezahlen. Für Fragen zu gesetzlichen Sozialversicherungen, berufsständischen Versorgungswerken, Beamtenversorgung, Zusatzversorgungen für den öffentlichen Dienst, etc. sind wir nicht zuständig. Für Versicherungsverträge, die wir nicht selbst vermittelt haben, haften wir nicht, es sei denn, wir bestätigen Ihnen zu einzelnen Verträgen schriftlich etwas anderes.

  6. In jedem Fall gilt deutsches Recht und soweit möglich Magdeburg als Gerichtsstand.

  7. Stillschweigende mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Alle späteren Nebenabreden/Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform incl. der Abänderung dieser Schriftformklausel.

  8. Sollte eine dieser AGB unwirksam sein/werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; statt dessen gilt eine wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Regelung.

Stand: 02/02


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