Neue Regelungen zur Praxisnachfolge ab 2013

Praxisverkauf: Änderungen durch das GKV- Versorgungsstrukturgesetz

Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) in Kraft getreten, welches in verschiedenen Bereichen gravierende Änderungen beinhaltet. Für den Fall der Praxisnachfolge gelten ab 2013 neue Regelungen und Einschränkungen. Bei einer rechtzeitigen Umsetzung in 2012 können in Planungsbereichen mit Zulassungsbeschränkungen möglicherweise noch mehr Vorteile genutzt werden.

Im SGB V regelt der § 103 in Planungsbereichen mit Zulassungsbeschränkungen die Praxisnachfolge bei Tod, Verzicht oder Entziehung der Zulassung. Das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit durch Erreichen einer Altersgrenze entfällt, so dass der Verzicht auf die Zu-lassung zugunsten eines Nachfolgers in Zukunft sicher der Normalfall sein wird.

Neu eingefügt in diesen Paragrafen wurde der Absatz 3a mit folgendem Wortlaut:

„Wenn die Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, durch ... Verzicht ... endet und die Praxis mit einem Nachfolger weitergeführt werden soll, entscheidet der Zulassungsausschuss auf Antrag des Vertragsarztes ..., ob ein Nachbesetzungsverfahren ... für den Vertragsarztsitz durchgeführt werden soll. ... Der Zulassungsausschuss kann den Antrag ablehnen, wenn eine Nachbesetzung ... aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Hat der Zulassungsausschuss den Antrag abgelehnt, hat die Kassenärztliche Vereinigung dem Vertragsarzt ... eine Entschädigung in der Höhe des Verkehrswertes der Arztpraxis zu zahlen.“

Auch bei der Festlegung der Kriterien, die bei der Auswahl der Bewerber zu berücksichtigen sind, hat es Änderungen gegeben.

Eine genaue Zeitplanung in diesem Jahr ist also besonders für alle wichtig, die in absehbarer Zeit ihre Praxistätigkeit beenden möchten. Aber auch für geplante Praxiserweiterungen oder Kooperationen kann ein gutes Konzept in diesem Jahr möglicherweise noch mehr Flexibilität und eigene Entscheidungsfreiheit bringen.

Wir geben gern weitere Hinweise und planen mit Ihnen Ihre Praxisnachfolge oder Ihr neues Praxiskonzept.

Unsere Expertin Eveline Gerlach gibt Ihnen gern weitere Informationen und beantwortet Ihre Fragen unter 0345 - 2 02 50 94 oder per E-Mail (EGerlach@eumedias.de).



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